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Bewertungs- und Beratungsdienstleistungen bei Grundbuchtransaktionen ausländischer Staatsangehöriger

Die Generaldirektion für Grundbuchamt und Katasteramt (TKGM) hat neue Vorschriften für Ausländer eingeführt, um türkische Staatsbürger zu werden oder Immobilien zu erwerben. Die erste davon besteht darin, dass Ausländer mit dem Rundschreiben Nr. 2019/1 nun verpflichtet sind, nicht nur bei ihrem Einbürgerungsantrag, sondern auch bei allen Verkaufstransaktionen, an denen sie als Käufer beteiligt sind, einen „Immobilienbewertungsbericht“ einzuholen Verkäufer. Diese Verordnung tritt am 4. März 2019 in Kraft und die von den von der BRSA zugelassenen Immobilienbewertungsinstitutionen zu erstellenden Berichte werden in Übereinstimmung mit internationalen Bewertungsstandards und anderen Gesetzen und Anwendungsgrundsätzen erstellt.

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Gemäß der zweiten Verordnung wurde der Immobilienbedarf für Ausländer, um türkische Staatsbürger zu werden, bisher auf 250.000 US-Dollar festgelegt. Dieser Betrag wurde jedoch durch eine neue Regelung auf 400.000 USD aktualisiert. Ob der in der Eigentumsurkunde der Immobilie angegebene Wert über dieser Grenze liegt, wird überprüft, nachdem die von den CMB Real Estate Appraisal Companies und den Real Estate Appraisal Companies in der BRSA-Liste erstellten Bewertungsberichte genehmigt wurden.

Dank dieser Vorschriften wurden die Voraussetzungen festgelegt, die Ausländer erfüllen müssen, um türkische Staatsbürger zu werden oder Immobilien zu erwerben, und es wird möglich sein, genau zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Im Immobiliensektor tätige Organisationen arbeiten mit großer Hingabe daran, diese neuen Vorschriften genau zu verfolgen und die erforderlichen Berichte zu erstellen. Auf diese Weise können Ausländer ihre Transaktionen sicherer durchführen.

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